Willkommen bei Aesculaw-Mediation

Sie befinden sich in Verhandlung, einem Konflikt oder in einer verfahrenen Situation mit einer anderen Person?

In diesem Fall können Ihnen unsere Mediatorinnen helfen, eine Lösung zu finden, die sogar für beide Parteien vorteilhaft sein kann.

Wie kann das gehen?
Mediatoren führen die Parteien durch ein Verfahren, durch das sie jeweils ihre eigenen Standpunkte und die dahinterliegenden weitergehenden Interessen kennenlernen. Auf der Basis dieser Erkenntnisse unterstützt der Mediator die Parteien, eine Einigung zu finden.

Bei vielen beruflichen oder privaten Konflikten kann die Mediation eine effiziente und sinnvolle außergerichtliche Streitbeilegung herbeiführen.

Selbstverständlich können Sie uns jederzeit anrufen und sich darüber informieren, wie ein Mediationsverfahren in Ihrem Fall ablaufen könnte.

Was ist Mediation

„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.” (§ 1 Mediationsgesetz)

Stellen Sie sich vor, zwei Kinder streiten sich um die letzte Orange, die noch in der Küche vorhanden ist. Viele Eltern würden den Streit schlichten, in dem sie die Orange einfach teilen. Würden die Eltern vorher aber fragen, was die Kinder mit der Orange machen möchten, würden sie vielleicht folgende Antworten bekommen. Das eine Kind möchte den Saft trinken, während das andere die Schale für einen Kuchen benötigt.

Allein auf Grund dieser Erkenntnisse ist es für die Kinder jetzt ein Leichtes, eine Lösung zu finden.

Einsatzbereiche der Mediation

Das Verfahren der Mediation kann bei beruflichen wie privaten Konflikten in allen Bereichen der Gesellschaft eingesetzt werden:

Mediation kann sich eignen, wenn

  • der Sachverhalt vertraulich bleiben soll
  • die Parteien Wert auf eine selbstbestimmte Lösung legen
  • die Parteien auch zukünftig miteinander verbunden bleiben (z. B. Familie, langjährige Geschäftsbeziehungen)
  • der Konflikt sehr komplex ist

Mediation bietet sich weniger an,

  • wenn eine Partei auf sofortigen Rechtsschutz angewiesen ist
  • wenn eine Partei die grundsätzliche Klärung eines rechtlichen Sachverhalts z. B. als Prädjudiz benötigt

Verfahrensablauf

1. Auftragsklärung
Wie läuft eine Mediation ab und welche Vereinbarungen wollen die Parteien zur Durchführung der Mediation treffen? Welchen Konflikt wollen die Parteien lösen?

2. Sachverhaltsdarstellung und Themensammlung
Welche Themen wollen die Parteien klären?

3. Interessenklärung
Was sind die Hintergründe, Bedürfnisse und Interessen der Parteien? Was ist ihnen wirklich wichtig?

4. Lösungsfindung und deren Bewertung
Welche Lösungen kommen in Betracht und sind für die Parteien am besten?

5. (schriftliche) Abschlussvereinbarung
Was vereinbaren die Parteien als Lösung und wie sind die nächsten Schritte zur Umsetzung?

Rechtliche Bedeutung

Eine in der Mediation geschlossene Vereinbarung kann Vollstreckbarkeit erlangen

  • durch Protokollierung bei einem deutschen Gericht oder Beurkundung durch einen deutschen Notar (§ 794 Absatz 1 Nr. 5 i.V.m § 797 ZPO)
  • durch Abschluss eines anwaltlichen Vergleichs gemäß § 796a ZPO.

Die Hemmung der Verjährung gemäß § 203 Satz 1 BGB (schwebende Verhandlung über den Anspruch und die den Anspruch begründenden Umstände schweben) greift

  • während einer Mediation
  • bei Gesprächen über den Vorschlag, eine Mediation einzuleiten und endet, wenn eine Partei klar zu erkennen gibt, eine Mediation nicht beginnen oder fortsetzen zu wollen.

Vorteile und Kosten der Mediation

Eine Mediation kostet in der Regel nur ein Bruchteil dessen, was ein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Verfahren kosten würde. Die Mediation ist schneller, da nach allgemeiner Erfahrung selbst in komplexen Fällen nur in der Regel 3-5 Sitzungen von ca. 2-3 Stunden benötigt werden.

Darüber hinaus vereinbaren die Parteien und der Mediator eine Vertraulichkeitsabrede, nach der Informationen, die im Mediationsverfahren bekannt gegeben werden, weder vom Mediator noch von den Parteien an Dritte weitergegeben werden oder in einem folgenden gerichtlichen Verfahren offengelegt werden dürfen.

Schließlich können anders als in einem Rechtsstreit beide Parteien gewinnen.

Nach einer kostenlosen (telefonischen) Erstberatung führen wir Mediationen und Konflikt­beratungen zu einem Stundensatz in Höhe von € 150,- zzgl. MwSt. durch. Die Dauer einer Mediation kann sehr unterschiedlich ausfallen, sich über mehrere Termine erstrecken und richtet sich nach den besonderen Gegebenheiten Ihres Konfliktes und der Eigenschaften der Konfliktparteien. Dabei kostet eine Mediation dennoch in der Regel nur ein Bruchteil dessen, was ein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Verfahren kosten würde.

Mediatorinnen

Annette Bäumer


Annette Bäumer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht, geprüfte Mediatorin und Wirtschaftsmediatorin
Die promovierte Juristin ist seit dem Jahre 1998 zugelassene Rechtsanwältin und führt seit dem Jahr 2007 den Titel „Fachanwältin für Medizinrecht“. Seitdem hat sie eine Vielzahl von Gesellschafterauseinandersetzungen betreut und ist auf die Mediation als effektive außergerichtliche Konfliktlösungsmethode aufmerksam geworden. Im Jahr 2014 absolvierte sie die Ausbildung zur geprüften Mediatorin und Wirtschaftsmediatorin beim InEKO Institut an der Universität zu Köln (Ausbilder: Dr. Dominic Frohn, wissenschaftliche Leitung: Professor Dr. Egon Stephan).
Ebenfalls im Jahr 2014 absolvierte Frau Bäumer zusätzlich die Ausbildung zur Cooperative Praxis-Anwältin im Eidos Institut der Dres. Mähler, Kitzbühel.
Simone Hüls


Simone Hüls
Rechtsanwältin und Mediatorin
Frau Hüls ist hauptberuflich im Rechtsbereich der Deutschen Telekom AG als Leiterin der Abteilung “Legal Service Kundenbeziehungen und Service” tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit liegt ihr Fokus u. a. auf dem Konfliktmanagement. In diesem Zusammenhang verfügt sie auch über Erfahrungen, Konflikte durch Mediationen einer nachhaltigen Lösung zuzuführen. Frau Hüls vertritt die Deutsche Telekom AG im Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft“. Nebenberuflich steht Frau Hüls als Mediatorin und Co-Mediatorin in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Familie und Wohnen zur Verfügung.
Frau Hüls hat ihre Ausbildung zur Mediatorin in der Centrale für Mediation, Köln im Jahre 2012 absolviert. Seitdem hat sie an zahlreichen Fortbildungen teilgenommen. Im Jahre 2014 hat sie die Ausbildung zur Cooperative Praxis-Anwältin im Eidos Institut der Dres. Mähler, Kitzbühel absolviert.
Petra Korioth


Petra Korioth
Dipl. Pädagogin, syst. Business Coach, Suggestopädin, gepr. Mediatorin und Wirtschaftsmediatorin
Frau Korioth ist seit 2006 mit eigenem Unternehmen als Kommunikationstrainerin und als Business Coach für ihre Kunden tätig. Im Jahr 2014 absolvierte sie die Ausbildung zur geprüften Mediatorin und Wirtschaftsmediatorin im INeKO Institut an der Universität zu Köln. Frau Korioth kennt vor allem das Gesundheitswesen seit mehr als 25 Jahren. Als Mediatorin steht sie für die Bereiche Mediation im Gesundheitswesen, Betriebs- und Organisationsmediation, Arbeitsplatzmediation, Dienstleistungsmediation und Erbschaftsmediation zur Verfügung. www.petrakorioth.de
Weitere Informationen zum Thema Mediation finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes Mediation e.V., www.bmev.de
Weitere Informationen zum Round Table Mediation und Konfliktmanagement finden Sie unter www.rtmkm.de
Kooperationen und Mitgliedschaften www.cp-rheinland.de

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Sachsenring 59
50677 Köln
Standort Ratingen
Bahnhofstraße 70
40883 Ratingen-Hösel
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Vertretung: AescuLaw Mediation GbR wird vertreten durch Dr. Annette Bäumer und Simone Hüls

Berufsspezifische Angaben:
Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin, Mediatorin
Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Köln
Verliehen in/durch: Deutschland
Folgende berufsrechtliche Regelungen finden Anwendung: BRAO, Mediationsgesetz
Diese Regelungen können Sie einsehen unter:

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Wir sind bei der folgender Versicherung berufshaftpflichtversichert: HDI Versicherung AG HDI Platz 1 30659 Hannover
Berufshaftpflicht gültig für (Land): Deutschland

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STREITBEILEGUNGSVERFAHREN
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